Der Zukunftspreis des Berliner Sports zeigt Jahr für Jahr eindrucksvoll, wie kreativ, zukunftsweisend und enorm wichtig der Vereinssport ist. Und vor allem in der aktuellen Krise sind gute Ideen, außergewöhnliche Initiativen und besonderes Engagement gefragt. Der Landessportbund Berlin (LSB) zeichnet gemeinsam mit der LOTTO-Stiftung Berlin und der Berliner Stadtreinigung (BSR) auch in diesem Jahr wieder die 20 besten Ideen und Aktionen im Berliner Vereinssport aus. Der Wettbewerb ist mit 25.000 Euro dotiert. Vereine und Verbände im LSB können sich ab sofort und bis zum 31. Oktober 2020 bewerben.
Im Fokus stehen diesmal insbesondere engagierte Projekte, die in der Corona-Krise entstanden sind. Bewerben können sich die Vereine und Verbände aber auch in den Kategorien „Kinder und Jugendsport“ (z.B. Sport und Bildung, Nachwuchsarbeit), „Umwelt“ (z.B. Abfallmanagement, Energieeffizienz, Wasserschutz), „Integration und Inklusion“ (z.B. Angebote für Geflüchtete) und „Vereinsentwicklung“ (z.B. Mitgliedergewinnung und -bindung). Zudem dürfen selbstgewählte Themen eingereicht werden.
LSB-Präsident Thomas Härtel: „Viele Vereine haben in den vergangenen Wochen und Monaten attraktive digitale Fitnessangebote entwickelt und neue Serviceleistungen auf die Beine gestellt. So halten sie den Kontakt zu ihren Mitgliedern. Davon profitieren die Vereine auch in der Zukunft. Sie haben gezeigt, dass sie stark und gut gerüstet sind. Dafür möchten wir ihnen danken sowie die besten Beispiele prämieren und öffentlich machen. Wir danken auch der LOTTO-Stiftung Berlin und der BSR. Ihr kontinuierliches Engagement für den Sport ist großartig und keineswegs selbstverständlich.“
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Bewerbung bis spätestens 31. Oktober 2020 per Post, Fax oder E-Mail einreichen:
Landessportbund Berlin e.V.
Abteilung Sportentwicklung / Miriam Streich
Jesse-Owens Allee 2
14053 Berlin
Tel.: 030-30002-102 / Fax: 030-30002-107
E-Mail: zukunftspreis@lsb-berlin.de
Weitere Informationen unter www.zukunftspreis-berlin.de.
Die ausgezeichneten Vereine haben die Preise gemäß ihrer Satzung zu verwenden. Eine Überprüfung der Mittelverwendung erfolgt durch den Landessportbund.